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Wasserrettungsdienst in der DLRG

Mit der 1996 eingeführten "Fachausbildung Wasserrettungsdienst" steht der DLRG umfassend ausgebildetes Personal zur Verfügung, das in allen Einsatzbereichen, egal ob Funk-, Sanitäts-, Boots- oder Tauchdienst, eingesetzt werden kann

Jeder hat sie irgendwann schon einmal gesehen - die "Lifeguards" der DLRG. Sie wachen an den Badestränden im Küsten- und Binnenbereich, halten das wassersportliche Treiben im Auge und greifen ein, wenn Not am Mann ist.

Dies ist die traditionelle Aufgabe in der Wasserrettung, der sich die DLRG seit ihrem Gründungsjahr verschrieben hat und die auch heute noch eine Kernaufgabe darstellt.

Seit den Anfängen der DLRG im Jahr 1913 haben sich erhebliche technologische und gesellschaftliche Änderungen ergeben. Neben der klassischen Tätigkeit des traditionellen Wasserrettungsdienstes an den Badestellen haben sich auch modernere Organisationsmodelle der Wasserrettung mit höherem Technisierungsgrad und höherer Personalverfügbarkeit herausgebildet. Hier sind in erster Linie die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes mit entsprechenden Wasserrettungskomponenten, aber auch besondere Einheiten für Zwecke des Katastrophenschutzes und der Abwehr von Großschadensereignissen, insbesondere bei Hochwassereinsätzen zu erwähnen.

Im Prinzip müssen zwei Formen des Wasserrettungsdienstes unterschieden werden:

1. Wasserrettungsdienst stationär

Der stationäre Wasserrettungsdienst wird von der DLRG eigenständig organisiert und durchgeführt. Hierzu gehören die z.B. die Wasserrettungsstationen an Badeseen und Flüssen sowie die Aufsicht in Schwimmbädern

2. Wasserrettungsdienst mobil

Der Wasserrettungsdienst im Rahmen und als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr von Bund, Ländern und Gemeinden wird Wasserrettungsdienst mobil genannt. Diese sind verankert z.B. in den Rechtsnormen des Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes, der Feuerschutz- und Hilfeleistung oder des Zivilschutzes.

Badezonenkennzeichnung

Rot und Gelb sind die Farben, die Badegästen, Urlaubern und Wassersportlern wichtige Hinweise über die Bewachung der Strände, Risiken und andere Rahmenbedingungen geben.

Flaggen rot über gelb
Eine rot-gelbe Flagge am Mast einer Wachstation zeigt ein gekennzeichnetes Badegebiet an, das von Rettungsschwimmern gesichert wird. Flaggen derselben Farbgebung können zusätzlich direkt am Strand angebracht werden und begrenzen dann das bewachte Badegebiet.

Gelbe Flagge
Eine zusätzlich am Mast der Wachstation gesetzte gelbe Flagge signalisiert gefährliche Bedingungen und empfiehlt ungeübten Schwimmern, Kindern und älteren Personen vom Baden abzusehen. Weht darüber hinaus ein orangener Windsack am Mast, rät die DLRG, auf die Benutzung von aufblasbaren Freizeitgeräten auf Grund des ablandigen Windes zu verzichten.

Rote Flagge
Eine einzelne rote Flagge wird bei akuten Gefahrenlagen wie Strömung, hoher Wellengang oder bei Wasserverschmutzung gesetzt. Schwimmen kann dann lebensgefährlich sein.

Schwarz-Weiß geviertelte Flagge
Strandabschnitte, die für die Sondernutzung von Wassersportgeräten geeignet und bestimmt sind, werden durch eine schwarz-weiß geviertelte Flagge gekennzeichnet. In diesem Bereich können Surfbretter, Segelboote oder Jetskis zu Wasser gelassen werden. Die Flagge trennt diese Zone vom normalen Badebereich. Mit der klaren Trennung von Badezonen und Wassersportrevieren wollen die in der International Life Saving Federation (ILS) zusammengeschlossenen, nationalen Wasserrettungsorganisationen die Gefährdung der Schwimmer deutlich verringern.

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