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Tauchausbildungen

Tauchen

Die DLRG unterscheidet zwischen dem Freizeitgerätetauchen und dem Einsatztauchen. Die Unterschiede zwischen den beiden Bereichen zeigen sich in der Ausrüstung, der Art des Tauchens und der Ausbildung. So tauchen  Einsatztaucher oftmals in strömungsreichen,  undurchsichtigen Gewässern oder auch in der Nähe von Schleusen und Wehren. Einsatztaucher tragen daher in der Regel einen Trockentauchanzug und eine Vollmaske, um sich zu schützen.

Gerätetaucher tauchen in der Regel in durchsichtigen und strömungsarmen Gewässern „nass“ mit einem Neoprenanzug bekleidet und tragen nur eine Taucherbrille und einen Lungenautomat mit Mundstück. 

Beim Einsatztauchen ist der Taucher in den meisten Fällen unter Wasser alleine und wird mit einer Signalleine geführt und gesichert. Seine Partner, der Sicherungstaucher und der Taucheinsatzführer, stehen am Ufer neben dem Signalmann und greifen nur im Notfall oder auf Anordnung in das Tauchgeschehen ein. 

Freizeitgerätetaucher tauchen immer mindestens zu zweit (Buddy-Prinzip). Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen sind auch die Ausbildungsgänge unterschiedlich. So lernen Einsatztaucher unter anderem Suchmuster zum Auffinden von Personen oder die Bergung von Gegenständen.

Allen voran steht jedoch die Ausbildung zum Deutschen Schnorcheltauchabzeichen (DSTA) der DLRG. Hier wird das Interesse für das Tauchen gelegt und quasi die Basis für eine spätere Verwendung im Bereich Einsatztauchen oder aber dem Freizeitgerätetauchen gelegt.

Abzeichen

Deutsches Schnorcheltauchabzeichen

Das DSTA stellt die Vorstufe zur Gerätetauchausbildung dar. Ein sicherer Umgang mit der Grundausrüstung erweitert die Einsatzmöglichkeit des Rettungsschwimmers im Einsatzdienst und ermöglicht dem Schnorcheltaucher in der Freizeit sich mit dem entsprechenden Fachwissen gefahrlos im und unter Wasser zu bewegen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 12 Jahre (bei Minderjährigen ist die Einverständ- niserklärung des Erziehungsberechtigten erforderlich)
  • Ärztliche Tauglichkeit (oder Formblatt "Selbsterklärung zum Gesundheitszustand", Tauchtauglichkeit nicht älter als 4 Wochen)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen und umfasst die Kenntnisse von: physikalische und physiologische Grundlagen des Schnorcheltauchens Bestandteile und Pflege der Grundausrüstung Verhalten von Schnorcheltauchern Demonstration und Erläuterung der wichtigsten Unterwasserzeichen (Pflichtzeichen)

Praktische Prüfungsleistungen

  • 600 m Flossenschwimmen ohne Zeitbegrenzung (je 200m Bauch-, Rücken- und Seitenlage)
  • 200 m Flossenschwimmen mit einer Flosse und Armbewegung
  • 30 m Streckentauchen ohne Startsprung
  • 30 Sekunden Zeittauchen (Festhalten erlaubt)
  • in mindestens 3 m Tiefe Taucherbrille abnehmen, wieder aufsetzen und ausblasen
  • dreimal innerhalb von einer Minute 3 m Tieftauchen
  • Kombinierte Übung: 50 m Flossenschwimmen in Bauchlage mit Armtätigkeit, einmal 3 bis 5 m Tieftauchen und Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, 50m Schleppen eines Partners 3 Minuten Durchführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

Dokumente

DLRG-Einsatztaucher Stufe 1

Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des DLRG-Einsatztauchers Stufe 1 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbilduungsvorschrift (AV 612) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 geprüft.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 1

Inhalte

  • Physikalische Grundlagen
  • Biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen,
  • Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Kompressorenkunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen Leinenführung
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Bad und Freiwasser bis 5 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m

Voraussetzungen

  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern
  • Mitgliedschaft in der DLRG (Gültige Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Prüfung der festgelegten Sachgebiete (siehe Ausbildungsvorschrift Einsatztaucher Stufe 1) auf bundeseinheitlichem Prüfungsbogen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
  • Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 10 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 10 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

Dokumente

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